Honorarberatung Merget.

Grundsätze

Ich bin Berater, kein Verkäufer. Als Honorarberater agiere ich nach §34h GewO unabhängig vom Produktverkauf. Ich vertrete einzig und allein Ihre Interessen. Der respektvolle und freundschaftliche Umgang miteinander bildet die Grundlage unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Leistungen

Als Finanzexperte biete ich bildende, beratende und wissenschaftliche Informationen, sowie eigene Erfahrungen zum Vermögensaufbau oder der Vermögensverwaltung in Form von Online-Kursen, Seminaren und 1:1 Beratungen an. Diese helfen Ihnen dabei schwierige Entscheidungen zu treffen oder mit der Geldanlage zu starten.

Vergütungsansatz

Offene oder versteckte Provisionen, wie sie im Vermittlungsgeschäft üblich sind, bleiben für mich Tabu. Durch die Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO bin ich zu 100% frei von Interessenkonflikten. Ich finanziere mich – genauso wie Steuerberater – ausschließlich durch Beratungshonorare.

Beratungsansätze

Meine Beratung vermittelt das Wissen, um finanziell kluge Entscheidungen treffen zu können. Viele Berater vermitteln Produkte. Ich vermittle Know-How und Selbstsicherheit bei den eigenen Finanzen. Betrachten sie mich als Ihren Sparringspartner in Sachen Geldanlage & Vermögensbildung.

Alexander Merget

Alexander Merget

Honorar-Finanzanlagenberater

Die Honorarberatung Alexander Merget strukturiert – gemeinsam mit Ihnen – Ihre Finanzen und Altersvorsorge. Durch die Zulassung nach §34h GewO verzichte ich per Gesetz auf Provisionen und sonstige Abhängigkeiten gegenüber Dritten. Alle Finanzdienstleistungen biete ich im Großraum Aschaffenburg, Hanau und Frankfurt am Main an. Darüber hinaus auch bundesweit per Videokonferenz. Nutzen Sie gerne die Schaltfläche Google Bewertungen, um transparente Kundenerfahrungen zu lesen.

Kontakt.

Für Terminvereinbarungen oder Fragen zum Umfang der Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

    Häufige Fragen.

    Was ist eine Honorarberatung?

    Bei einer Honorarberatung wird der Berater ausschließlich vom Kunden vergütet. Ein Honorarberater verzichtet durch die Zulassung nach §34h GewO auf Provisionen und sonstige Zahlungen Dritter. Das Vergütungsmodell ist mit dem eines Rechtsanwalts vergleichbar. Dieser wird auch direkt durch den Kunden vergütet und unterliegt somit keinem Interessenkonflikt.

    Warum empfehlen Bankberater und Vermittler keine ETFs?

    ETFs und Indexfonds enthalten keine Provisionen, Ausgabeaufschläge oder sonstige hohe laufende Gebühren. Diese Wertpapiere können eigenständig über die Börse erworben werden. Ein Bankberater oder Vermittler hat 0% Interesse daran Ihnen solch kostengünstige Produkte zu empfehlen, weil er daran kein Geld verdient. Das Produkt, welches für den Kunden gut ist wird somit nicht empfohlen, weil es nicht gut für den Berater ist.

    Wie erkenne ich einen reinen Honorarberater?

    Leider schmücken sich einige Vermittler mit dem Namen Honorarberatung und besitzen dann doch nur eine Zulassung als Vermittler. Bei dem Thema Geldanlage sollten Sie immer auf einen Honorar-Finanzanlagenberater §34h zurückgreifen. Die Honorarberater zum Thema Versicherungen oder Immobiliendarlehen, nennt man Versicherungsberater und Honorar-Immobiliendarlehensberater. Jeder Berater ist dazu verpflichtet seine genaue Berufsbezeichnung und Zulassung in seinem Impressum anzugeben und Ihnen in der gesetzlichen Erstinformation zur Verfügung zu stellen.

    Welche Einzugsgebiete hat die Honorarberatung Alexander Merget?

    Ich biete meine Finanzdienstleistungen im Raum Aschaffenburg, Hanau und Frankfurt am Main an. Nutzen Sie gerne meine Beratung bundesweit per Videokonferenz, falls Sie aus einer anderen Region Deutschlands kommen. Bereits heute nutzen 80% meiner Mandanten aus näherem Umkreis die unkomplizierten Vorteile einer Onlineberatung.