Vergütung.
Was kostet eine Honorarberatung?
Transparente Gebühren
Honorar-Finanzanlageberater mit einer Zulassung nach §34h GewO dürfen keine Provisionen oder Zahlungen durch Dritte annehmen. Daher erfolgt die Vergütung wie bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater auf Stundenbasis. Ich distanziere mich aus Überzeugung von prozentualen Vergütungsmodellen auf das Anlagevermögen, da dies zu Interessenkonflikten führt.
Der Stundensatz beträgt 150 Euro (brutto) pro Stunde. Gerne gebe ich Ihnen in einem telefonischen Erstgespräch eine Auskunft des benötigten Zeitaufwands und einen Überblick zum Ablauf der Beratung.
Kostenvorteil des Honorarmodells
Den Vorteil dieser Vergütung verstehen viele jedoch als Nachteil, da die meisten Privatpersonen von Geldbeträgen abgeschreckt werden und eine „kostenlose“ Beratung einer Bank, eines Vermittlers oder einer Versicherung vorziehen. Die Gebühren der „kostenlosen“ Beratung werden den Anlegern allerdings von ihren Investitionen Jahr für Jahr in Form von Provisionen und hohen Verwaltungskosten abgezogen und übersteigen die einer Honorarberatung um ein Vielfaches. Auf lange Sicht können dadurch erhebliche Vermögensschäden entstehen, denn selbst kleine prozentuale Gebühren belasten das Ergebnis über Jahre im 5- oder 6-stelligen Bereich.