Vergütung.
Was kostet ein Finanzcoaching?
Keine versteckten Gebühren
Da man als Honorar-Finanzanlageberater nach §34h GewO keine Provisionen oder Zahlungen durch Dritte annehmen darf, erfolgt die Vergütung wie bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater auf Stundenbasis.
Der Stundensatz beträgt 150 Euro (brutto) pro Stunde. Gerne gebe ich Ihnen in einem telefonischen Vorgespräch eine Schätzung des voraussichtlichen Zeitaufwands und einen Überblick zum Ablauf der Beratung.
Kostenvorteil des Honorarmodells
Den Vorteil dieser Vergütung verstehen viele jedoch als Nachteil, da die meisten Privatpersonen von Geldbeträgen abgeschreckt werden und eine „kostenlose“ Beratung einer Bank, eines Vermittlers oder einer Versicherung vorziehen. Die Gebühren der „kostenlosen“ Beratung werden den Anlegern allerdings von ihren Investitionen Jahr für Jahr in Form von Provisionen und hohen Verwaltungskosten abgezogen und übersteigen die einer Honorarberatung um ein Vielfaches. Auf lange Sicht können dadurch erhebliche Vermögensschäden entstehen, denn selbst kleine prozentuale Gebühren belasten das Ergebnis über Jahre im 5- oder 6-stelligen Bereich.