Ratgeber

Altersvorsorgedepot 2027: Das musst du jetzt wissen

Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist beschlossene Sache: Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026 – Start ist der 1. Januar 2027.
  • Erstmals kannst du staatlich gefördert direkt in ETFs und Fonds investieren – ohne Beitragsgarantie und ohne teure Versicherungshülle.
  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, 300 € je Kind, einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus.
  • Die Riester-Rente läuft für Bestandskunden weiter, kann aber ab 2027 nicht mehr neu abgeschlossen werden.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente – und behebt deren größte Schwächen. Statt in garantieverpflichtete Versicherungsprodukte mit hohen Kosten fließt dein Geld in ein echtes Wertpapierdepot: Du investierst in ETFs und Fonds, der Staat legt Zulagen obendrauf, und in der Ansparphase fallen keine Steuern auf deine Erträge an. Der Verzicht auf die Beitragsgarantie ist dabei kein Nachteil, sondern der eigentliche Fortschritt: Garantien haben Riester-Sparer über Jahrzehnte in renditearme Anlagen gezwungen. Wer trotzdem mehr Sicherheit will, kann alternativ Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen – bezahlt das aber mit geringeren Renditechancen.

Zusätzlich schreibt das Gesetz ein kostengünstiges Standardprodukt vor, das jeder Anbieter führen muss – gedacht für alle, die sich nicht selbst um die ETF-Auswahl kümmern wollen.

Zum Stand der Details: Das Gesetz ist beschlossen und der Start zum 1. Januar 2027 steht. Einzelne Produktvorgaben – etwa zulässige Anlagen, Gebühren und Vertragsoptionen – werden aber erst über eine Rechtsverordnung final geregelt. Die folgenden Angaben geben den aktuellen Stand wieder; sobald die Details feststehen, aktualisiere ich diesen Artikel.

Was ins Depot darf – und was nicht

Gefördert wird nicht irgendein Depot: Grundlage sind staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge, die du bei einer Vielzahl von Anbietern eröffnen kannst. Ein selbst eröffnetes ETF-Depot bei deiner Hausbank fällt also nicht automatisch unter die Förderung.

Nach dem aktuellen Planungsstand erlaubt sein sollen für Kleinanleger handelbare Fonds der Risikokategorien 1 bis 5 von 7 (gemessen am Risikoindikator, den du im Produktinformationsblatt findest) sowie Anleihen von EU-Staaten, deutschen Ländern und Gemeinden. Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen und andere spekulative Wertpapiere. Für breit gestreute Welt-ETFs, wie ich sie im Weltportfolio-Baukasten zeige, ist das kein Problem.

Zusätzlich muss jeder Anbieter ein Standarddepot anbieten oder über eine Kooperation auf das eines anderen Anbieters verweisen. Für dieses Standarddepot gilt ein Kostendeckel von einem Prozent pro Jahr. Klingt niedrig, ist es nicht: Über 30 Jahre frisst ein Prozent einen erheblichen Teil deiner Förderung wieder auf – wie viel genau, zeigt dir der AVD-Rechner mit dem Kostenregler.

Vorsicht beim Versicherungsmantel

Auch Versicherer dürfen Altersvorsorgedepots anbieten – dann handelt es sich aber nicht um ein echtes Depot, sondern um eine fondsgebundene Rentenversicherung. Die Folge sind Abschlusskosten in Form von Provisionen und jährliche Verwaltungskosten, die meist deutlich über denen eines Depots liegen. Im Kern steckt dasselbe drin – der Unterschied liegt bei den Kosten, und die zahlst du. Achte deshalb darauf, was du unterschreibst: ein Depot oder eine Versicherung.

Wechseln und vorzeitig verwenden

In der Ansparphase sollst du den Anbieter wechseln können, wenn dir Kosten oder Auswahl nicht mehr passen – in den ersten Vertragsjahren voraussichtlich gegen eine gedeckelte Gebühr, später kostenfrei. Und wie beim Wohn-Riester soll sich das Guthaben auch für die eigene Immobilie verwenden lassen, ohne dass Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Ob dein Vertrag diese Option enthält, entscheidet allerdings der Anbieter – prüfe das vor Abschluss.

So funktioniert die Förderung

Die Zulagen sind prozentual an deine Einzahlungen gekoppelt – und gerade für kleine Beiträge außergewöhnlich hoch:

Ein Rechenbeispiel: Zahlst du 1.800 € im Jahr ein (150 € im Monat), legt der Staat 540 € obendrauf – eine sofortige Förderquote von 30 Prozent, noch bevor dein Geld überhaupt am Kapitalmarkt arbeitet. Einzahlungen darüber hinaus sind bis 6.840 € pro Jahr möglich, erhöhen die Zulage aber nicht. Deine persönliche Förderung kannst du mit meinem Altersvorsorgedepot-Rechner in 30 Sekunden selbst durchspielen.

Steuern: In der Ansparphase bleibt alles steuerfrei

Innerhalb des Altersvorsorgedepots fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an – dein Vermögen wächst ungebremst mit vollem Zinseszinseffekt. Besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand (nachgelagerte Besteuerung), typischerweise zu einem dann niedrigeren Steuersatz. Alle Details dazu findest du im Artikel zu den Steuervorteilen.

Auszahlung: Dafür ist das Geld gedacht

Das AVD ist zweckgebundene Altersvorsorge: Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 Jahren bzw. mit dem Bezug der gesetzlichen Rente – wahlweise als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan. Wer vorher an das Geld will, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (förderschädliche Verwendung). Ausnahmen gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum, etwa Kauf, Bau oder energetische Sanierung.

Was passiert mit deinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter – es gibt keine automatische Umwandlung. Ab 2027 können aber keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, und du kannst dein Riester-Guthaben freiwillig ins Altersvorsorgedepot übertragen. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinem Vertrag ab – die Entscheidungshilfe findest du im Artikel zur Riester-Übertragung.

Wenig bekannt ist eine dritte Möglichkeit: Laut Bundesfinanzministerium kannst du deinen alten Vertrag auch behalten und durch Erklärung gegenüber deinem Anbieter ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln – die übrigen Vertragskonditionen bleiben dabei unverändert. Und wer sein Guthaben in einen Neuvertrag überträgt, muss die bisherige Förderung nicht zurückzahlen; Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können dabei aber anfallen.

Was du jetzt schon tun kannst

Die Anbieter arbeiten gerade an ihren Produkten – ab dem 1. Januar 2027 geht es los. Bis dahin gilt: Verschaff dir einen Überblick über deine bestehende Altersvorsorge, prüfe deinen Riester-Vertrag (Kosten, Garantien, Restlaufzeit) und leg dir einen Plan zurecht, wie viel Eigenbeitrag du für die maximale Förderung aufbringen willst. Wer vorbereitet ist, sichert sich die Zulagen ab dem ersten Jahr.

Dein Weg zum Altersvorsorge-Depot

In der Honorarberatung zum Altersvorsorge-Depot klären wir gemeinsam, ob es sich für dich lohnt, wie viel du sinnvoll einzahlst, welcher Anbieter passt und was aus deinem Riester-Vertrag wird – unabhängig und ohne Provisionen.

Zur AV-Depot-Beratung

Quellen: Bundesfinanzministerium (FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge) und Finanztip. Transparenz & Haftung: Dieser Artikel gibt meine persönliche Einschätzung und Recherche wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information und finanziellen Bildung. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und berücksichtigt nicht deine individuelle Situation. Trotz sorgfältiger Recherche übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden.