Einfach erklärt

Was ist Honorarberatung?

Honorarberatung bedeutet: Der Berater wird ausschließlich von dir bezahlt – nicht über Provisionen von Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen. Damit entfällt der größte Interessenkonflikt der klassischen Finanzberatung. Hier erkläre ich dir, wie das funktioniert, was hinter §34h und §34f GewO steckt – und welchen dritten Weg es inzwischen gibt.

Honorar statt Provision: der entscheidende Unterschied

In der klassischen Finanz- und Bankberatung ist die Beratung scheinbar kostenlos. Bezahlt wird der Berater trotzdem – über Provisionen, die in den vermittelten Produkten stecken: Ausgabeaufschläge, Abschlussprovisionen, laufende Bestandsprovisionen. Das Problem: Der Berater verdient nur, wenn du etwas Bestimmtes kaufst. Empfohlen wird deshalb oft nicht das beste Produkt für dich, sondern das lukrativste für den Berater.

Die Honorarberatung dreht dieses Modell um: Du bezahlst ein transparentes Honorar – pro Stunde oder als Pauschale – und der Berater darf keine Provisionen behalten. Seine Empfehlung kann sich damit an einem einzigen Kriterium orientieren: was für dich am besten ist. Deshalb landen Honorarberater fast immer bei kostengünstigen ETFs statt bei teuren aktiven Fonds oder Versicherungsprodukten.

§34h vs. §34f GewO: Wer darf sich wie nennen?

Hinter den Paragrafen verbergen sich zwei grundverschiedene Zulassungen der Gewerbeordnung:

§34f – Finanzanlagenvermittler

Die klassische, provisionsbasierte Zulassung: Der Vermittler berät und vermittelt Finanzanlagen und darf dafür Provisionen von den Produktanbietern annehmen und behalten. Die große Mehrheit der „freien Finanzberater" in Deutschland arbeitet so.

§34h – Honorar-Finanzanlagenberater

Die unabhängige Zulassung: Vergütung ausschließlich durch den Kunden. Fließen doch Provisionen aus Produkten, müssen sie unverzüglich an den Kunden ausgekehrt werden. Nur wenige hundert Berater in Deutschland haben diese Zulassung.

Wichtig zu wissen: Beide Zulassungen erlauben die Beratung zu und Vermittlung von konkreten Finanzanlagen. Der Unterschied liegt allein in der Vergütung – und damit in der Unabhängigkeit der Empfehlung.

Und dann gibt es noch einen dritten Weg: Coaching.

Ich kenne beide Welten von innen: Zwischen 2020 und 2026 war ich zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO. Dabei habe ich etwas gelernt, das mich zum Umdenken gebracht hat: Meinen Klienten hat langfristig am meisten geholfen, wenn sie ihre Strategie selbst verstanden haben – nicht, wenn ich ihnen ein fertiges Produkt vermittelt habe. Wer versteht, warum sein Portfolio so aufgebaut ist, bleibt auch im nächsten Börsencrash gelassen und braucht keinen Berater mehr.

Deshalb biete ich heute Geldanlage-Coaching an: reine Wissensvermittlung und Begleitung, ohne Produktverkauf. Du bekommst das komplette Know-How aus meiner Zeit als Honorarberater, wir entwickeln gemeinsam deine Strategie – und beim Umsetzungstermin machen wir die ersten Käufe zusammen in deinem eigenen Depot. Danach bist du unabhängig. Von Banken, von Provisionen – und auch von mir.

Neugierig, ob das zu dir passt?

Im kostenlosen 20-Minuten-Erstgespräch lernen wir uns kennen und du entscheidest in Ruhe – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Transparenz: Ich biete heute keine Anlageberatung nach §34h oder §34f GewO mehr an. „Honorarberatung Alexander Merget" ist mein eingeführter Firmenname aus meiner Zeit als zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater und steht weiterhin für das Prinzip: transparente Vergütung statt Provisionen.