Honorarberatung §34h GewO.

Wie unterscheidet sich die Provisionberatung von der Honorarberatung?

Provisionsberatung

Dieses Modell beschreibt per Definition keine Beratung, sondern einen Produktverkauf. Es sind Ratschläge und Empfehlungen von Personen, die einem Interessenkonflikt unterliegen. In erster Linie handelt es sich dabei um Allfinanzberater, Vermögensberater, Kundenberater bei Banken, Finanzanlagevermittler, Makler et cetera. All diese Berater mögen fachlich kompetent sein, aber verdienen daran, dass Sie – der potenzielle Kunde – kaufen oder finanzieren, und das möglichst bald und bei deren Unternehmen.

Weil das so ist, werden Ihnen diese Personen keinen objektiven Rat geben, der ihre Interessen wahrt. Aussagen von diesem Personenkreis sollte man deshalb mit einer extra Portion Skepsis betrachten.

Meist enthalten die empfohlenen Produkte zusätzlich zu ihren Provisionen noch weitere vermögensschädliche Kosten und underperformen mit ihrem aktiven Investmentansatz die korrekt gewählte Benchmark deutlich. Genau aus diesen Gründen wurde dieses veraltete und anlegerungerechte Modell in England und den Niederlanden bereits 2013 abgeschafft.

Honorarberatung § 34h GewO

Bei einer Honorarberatung hingegen wird der Berater ausschließlich vom Kunden entlohnt. Durch diese Art von Vergütung lassen sich Interessenkonflikte und nicht anlegergerechte Beratung ausschließen. Niemand würde zu einem Steuerberater gehen, der vom Finanzamt bezahlt wird oder zu einem Rechtsanwalt, der mit der Gegenseite kooperiert.

Doch anders in der Finanzbranche. Eine Statistik der DIHK zeigt, dass 2023 ca. 40.000 registrierte Finanzanlagenvermittler der Minderheit von 313 Honorar-Finanzanlageberatern 34 h GewO gegenüberstehen. Dieses Model „Beratung gegen Provision“ muss sich wohl lohnen… Die Frage, die man sich im konkreten Fall stellen muss: Wer gewinnt und wer verliert hier…?

Der §34h GewO garantiert seit 2014 per Gesetz, dass eingetragene Honorar-Finanzanlagenberater keinerlei Gelder von anderen, außer ihren Mandanten annehmen dürfen. Diese gesetzliche Vorgabe wird jährlich von den zuständigen Erlaubnisbehörden geprüft.