Was ist eine Anlageberatung?

Unterschiede §34f und §34h GewO

Beratungsablauf

Da das Thema Geldanlage und Anlageberatung ein hochsensibles Thema darstellt, möchte ich Ihnen mit dem folgenden Eintrag einen Überblick des Beratungsablaufs verschaffen. Darüber hinaus finden Sie hilfreiche Informationen, um eine gute von einer schlechten Beratung zu unterscheiden.

Was zeichnet eine gute Anlageberatung aus?

Bei einer Anlageberatung sollte kein bestimmtes Finanzprodukt im Vordergrund stehen. Die persönliche Situation und die individuellen Ziele, die mit der Anlage verfolgt werden, haben höchste Priorität.

Um dies sicher zu stellen, werden alle notwendigen Informationen vom Anleger eingeholt. Diese umfassen die Ziele der Geldanlage, die finanziellen Verhältnisse und auch die Kenntnisse und Erfahrungen, die man evtl. schon gesammelt hat.

Mögliche Fragen des Beraters

Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage? Geht es um Altersvorsorge, Vermögens- und Liquiditätsaufbau oder um Spekulation? Wie hoch ist Ihre Risikobereitschaft? Ist die Anlage fristgebunden? Welche Ansprüche bzw. Erwartungen haben Sie zum Thema Rendite? Die Liste der Fragen ist lang… 

Diese sollte man allerdings gewissenhaft und ausführlich beantworten, um alle nötigen Informationen für eine optimale Anlageberatung zur Verfügung zu stellen. Ohne diese Angaben darf der Berater Sie laut Gesetz nicht beraten!

Welche Informationen muss Ihnen der Anlageberater liefern?

Vor Beginn des Gesprächs muss Ihr Finanzberater Sie darüber informieren, ob die Anlageberatung als unabhängige Honorar-Finanzanlagenberatung (§34h GewO) erbracht wird. Wenn dem so ist, darf dieser ausschließlich durch Sie vergütet werden. Falls empfohlene Produkte Provisionen enthalten, ist Ihr Anlageberater auch verpflichtet diese an Sie weiterzuleiten!

Findet die Finanzberatung durch einen Vermittler (§34f GewO) statt, was in 99% der Fälle zutrifft, wird dieser vom Produktherausgeber bezahlt. Da diese meistens einem hohen Verkaufsdruck unterliegen, rate ich prinzipiell jedem davon ab, eine Dienstleistung von diesem Personenkreis zu empfangen. Fragen Sie gezielt nach seiner Zulassung durch die Gewerbeordnung!

Erstinformation §12 FinVermV

Klären Sie dafür gleich vor der Beratung, wer Ihnen da gegenüber sitzt. Das Gesetz verpflichtet alle Finanzberater und Anlageberater Ihnen im Voraus eine Erstinformation nach §12 FinVermV zur Verfügung zu stellen. Eine vollständige Erstinformation sollte den Namen und Anschrift, die zuständige Erlaubnisbehörde (IHK), die Tätigkeitsart (§34f/34h GewO), Auskunft über Emittenten und Anbieter, Eintragung in das Vermittlerregister und Informationen über die Vergütung enthalten.

Beratungsprotokoll

Darüberhinaus sind Finanzanlagenberater dazu verpflichtet, das Gespräch ausführlich zu dokumentieren. Das Beratungsprotokoll muss im Anschluss der Online Anlageberatung vom Berater und vom Kunde unterschrieben werden. Dies dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs und soll sicherstellen, dass die Wünsche und die individuelle Situation des Anlegers berücksichtigt wurden. Seien Sie daher vorsichtig bei vorgefertigten Formulierungen, die nicht den Inhalt der Beratung wiedergeben!

Wesentliche Informationen über das empfohlene Produkt

Am Ende der Anlageberatung ist der Finanzberater dazu verpflichtet, Ihnen alle wesentlichen Informationen über die Empfehlung zur Verfügung zu stellen. Die übergebenen Dokumente sollten auf jeden Fall die „Wesentliche Anlegerinformation“ (WAI,KID,PIB), ein ausführliches Verkaufsprospekt und den Jahresbericht beinhalten. Lesen Sie vor allem akribisch die wesentliche Anlegerinformation des Finanzprodukts. Dieses im Normalfall dreiseitige Dokument gibt Aufschluss über das Risikoprofil, die Anlagestrategie und die Kosten. 

Psychologie und Know-How ist der Schlüssel zum Anlageerfolg

Um den langfristigen Erfolg am Kapitalmarkt zu gewährleisten, sollte der Hauptbestandteil einer guten Anlageberatung die Wissensvermittlung sein.

Sie müssen ganzheitlich verstehen, wie die Aktienmärkte funktionieren und was Sie in welcher Situation tun müssen. Dieses Wissen gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um in Krisenzeiten nicht zu verkaufen.

Ein Börsencrash ist etwas ganz Normales, was sich alle paar Jahre irgendwann wiederholen muss, um das System zu erhalten. Ein gut informierter Privatanleger sieht in solch einer Situation einen perfekten Einstiegszeitpunkt oder die Möglichkeit günstig nachzukaufen. Ein schlecht informierter Anleger hingegen verkauft panisch seine Papiere und realisiert seine Verluste.

„Kaufe nur, was du verstehst!“ (Warren Buffet)

 

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