Ratgeber
Gold-ETCs mit physischer Auslieferung: Gold im Depot – steuerfrei wie der Barren
Gold kaufen, ohne Barren im Schließfach zu lagern – und trotzdem die Steuerfreiheit von physischem Gold mitnehmen? Genau das leisten Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch. Sie gehören steuerlich zu den attraktivsten Anlageformen in Deutschland, aber nur, wenn du das richtige Produkt wählst. Der Unterschied steckt im Kleingedruckten.
Was ist ein Gold-ETC – und was heißt „physische Auslieferung"?
Ein Gold-ETC (Exchange Traded Commodity) ist ein börsengehandeltes Wertpapier, das den Goldpreis abbildet. Rechtlich ist es eine Inhaberschuldverschreibung, die bei seriösen Produkten vollständig mit echtem Gold in Tresoren hinterlegt ist. Der entscheidende Zusatz: Manche ETCs verbriefen dir einen rechtlichen Anspruch, dir dein Gold physisch ausliefern zu lassen – typischerweise 1 Gramm pro Anteil. Du kannst das Gold also jederzeit „aus dem Depot holen" und in den Händen halten.
Der Steuer-Clou: Nach 12 Monaten steuerfrei
Und genau dieser Auslieferungsanspruch macht den steuerlichen Unterschied. Gold-ETCs mit verbrieftem physischem Lieferanspruch werden steuerlich wie Goldbarren und Goldmünzen behandelt – als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, nicht als Kapitalanlage:
- Verkauf nach mehr als 12 Monaten Haltedauer: komplett steuerfrei – ohne Obergrenze für den Gewinn.
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten: Gewinne unterliegen deinem persönlichen Steuersatz. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen – ab dem ersten Euro darüber ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Die Haltefrist beginnt mit dem Kauf des ETC – nicht erst mit einer eventuellen Auslieferung.
Der Bundesfinanzhof hat diese Gleichstellung in Grundsatzurteilen bestätigt, das Bundesfinanzministerium hat sie per Erlass übernommen. Zum Vergleich: Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch sowie Goldminen-Aktien und -Fonds unterliegen ganz normal der Abgeltungsteuer – auch nach Jahren der Haltedauer.
Bekannte Produkte – und worauf du achten solltest
Die in Deutschland bekanntesten Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch sind Xetra-Gold von der Deutschen Börse und EUWAX Gold II von der Börse Stuttgart – beide verbriefen 1 Gramm Gold je Anteil. Die Produkte unterscheiden sich allerdings bei den laufenden Kosten und den Konditionen für die physische Auslieferung. Prüfe deshalb vor dem Kauf immer die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter und frag bei deiner Depotbank nach, ob sie für die Verwahrung ein Entgelt berechnet.
Praxis-Tipp: Damit dein Broker die Verkäufe korrekt ohne Abgeltungsteuer abrechnet, muss das Produkt in dessen Steuerdatenbank richtig hinterlegt sein – bei den großen Produkten wie Xetra-Gold und EUWAX Gold II klappt das in der Regel. Kontrolliere trotzdem die Abrechnung: Der Gewinn sollte als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ausgewiesen sein.
Gold-ETC, Barren oder gar kein Gold?
Gegenüber physischen Barren punktet der ETC mit engeren An- und Verkaufsspannen, ohne Lager- und Versicherungskosten und mit sekundenschneller Handelbarkeit – dafür hältst du eine Schuldverschreibung statt Gold in der Hand (das Auslieferungsrecht mildert genau diesen Punkt). Grundsätzlicher gilt: Gold zahlt keine Zinsen und keine Dividenden – es ist kein Ersatz für ein breit gestreutes ETF-Portfolio, sondern höchstens eine Beimischung zur Stabilisierung. Ob und in welcher Höhe Gold in deine Strategie gehört, ist eine Frage deiner Gesamtaufstellung.
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