VL-Sparen über ETFs !?
VL steht für Vermögenswirksame Leistungen. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern diesen Zusatzbeitrag. Anspruchsberechtigt können aber auch Soldaten, Beamte und Auszubildende sein. Trotz der vielen Vorteile lassen Millionen Arbeitnehmer die Möglichkeit mit vermögenswirksamen Leistungen zu Sparen verstreichen.
Was sind VL
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss für den Vermögensaufbau vom Arbeitgeber, gefördert durch den Staat. Der Arbeitgeberzuschuss kann bis zu 40 Euro oder auch nur 6 Euro pro Monat betragen. In der Regel sind die Beiträge im Arbeitsvertrag klar geregelt. Darüber hinaus ist es möglich diesen Betrag durch einen Eigenanteil aufzustocken.
Arbeitnehmersparzulage
Wer mit seinem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, kann auch noch eine zusätzliche Förderung vom Staat beantragen. Diese nennt man Arbeitnehmersparzulage und ist aktuell nicht steuerpflichtig. Die Obergrenze für das Jahreseinkommen liegt je nach Sparform bei 17.900 Euro oder 20.000 Euro.
Vertragslaufzeit
Die grundsätzliche Haltedauer eines VL-Vertrages beträgt 7 Jahre. Die Ansparzeit beträgt 6 Jahre und die Wartefrist, bis auf das Geld zugegriffen werden darf, beträgt 1 Jahr.
Mögliche Sparformen
In der Theorie kann der Arbeitgeberzuschuss für Fondssparpläne, Bausparverträge oder auch Baukredit-Tilgung eingesetzt werden. In der Praxis limitieren viele Firmen allerdings den Verwendungszweck auf die vorhanden Vertragspartner des Unternehmens.
Fazit
Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob ihr Arbeitgeber VL zahlt und in welcher Form sie diese verwenden dürfen. Aktiensparpläne eignen sich besonders gut, um das Ziel des Vermögensaufbaus zu erreichen. Die Renditechancen sind mit Abstand am höchsten, das Endvermögen allerdings nicht planbar. Hier empfehlen sich wie auch im Privatdepot ETFs auf breite Märkte, um Kosten zu minimieren und breit gestreut vom Wachsen der Weltwirtschaft zu profitieren.
Alexander Merget